Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zukunftsplan Grundschule“

07.01.2020

Drucksache 17/6739 - Anhörung am 15.01.2020 Ausschuss für Schule und Bildung

Der VBE NRW begrüßt den vorliegenden Antrag, da es grundlegend notwendig ist, die Grundschule in NRW zukunftsfähig zu machen.
Die Grundschule ist die einzige Schule für alle Kinder. Sie spiegelt die Heterogenität in den Klassen, inklusiver und integrativer Unterricht gehören zum Alltag.

In der Grundschule wird die Basis der Bildung aller Kinder gelegt.

Deshalb muss die Grundschule deutlich mehr in den Blick der Politik genommen werden.
Der VBE NRW hat bereits 2017 die Landesregierung aufgefordert, einen Masterplan Grundschule vorzulegen, dessen Ziel besonders die Entlastung der Lehrkräfte im Fokus haben muss.
Seit diesem Zeitpunkt wird die Arbeit in den Grundschulen immer schwieriger. Die Grundschule in NRW ist massiv vom Lehrkräftemangel betroffen. Im System sind immer weniger grundständig ausgebildete Lehrkräfte, die immer mehr Aufgaben übernehmen müssen.
Neben den originär ausgebildeten Lehrkräften für das Grundschullehramt fehlt im Besonderen die sonderpädagogische Expertise. Ausgeschriebene Stellen für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen können nur sehr selten überhaupt besetzt werden.
Weiterhin fehlen in den Grundschulen multiprofessionelle Teams. Die in den vergangenen Jahren ausgeschriebenen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase konnten besetzt werden. Diese Personengruppe stellt eine große Unterstützung für die Kollegien in den Grundschulen dar.

Zur Bestürzung des VBE NRW finden sich im Haushaltsentwurf 2020 keine weiteren Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte.

Zu I. Ausgangslage

Auch aus Sicht des VBE NRW ist jede Grundschule eine Schule des gemeinsamen Lernens, denn alle Kinder werden an ihrer Grundschule vor Ort angemeldet und die meisten Kinder werden dort aufgenommen und eingeschult.

Obwohl der Anteil der Kinder im gemeinsamen Lernen, also Kinder mit und ohne Behinderung, an den Grundschulen am höchsten ist, wurden die Grundschulen bisher bei der Neuausrichtung der Inklusion noch nicht mitgedacht. Dennoch sollen die Lehrkräfte in den Grundschulen die Vorarbeit dazu leisten, dass inklusives Lernen an den weiterführenden Schulen effektiv und sinnvoll durchgeführt werden kann. An dieser Stelle weist der VBE NRW noch einmal deutlich darauf hin, dass das nur möglich ist, wenn an den Grundschulen ausreichend sonderpädagogische Expertise vorhanden ist.
Hier zeigt sich, dass schulische Bildung vom Anfang und nicht vom Abschluss her gedacht werden muss.

Der VBE NRW unterstützt die Forderung, dass Grundschulen eine bessere und systematische Unterstützung benötigen. Nur so ist es möglich, dass in den Grundschulen eine auf die Zukunft gerichtete Schul- und Unterrichtsentwicklung gestaltet werden kann.
Hierzu gehören neben einer gerechten und wertschätzenden Bezahlung mit der Eingangsbesoldung A13/EG13 für alle Lehrkräfte, der Unterstützung durch multiprofessionelle Teams, in besonderem Maße die notwendigen Entlastungen für die tägliche Ar-beit. Entlastungsmöglichkeiten sieht der VBE NRW in folgenden Bereichen:

  • Angleichung der Anrechnungsstunden an die der weiterführenden Schulen
  • Feste Beratungszeiten als Teil der Unterrichtsverpflichtung
  • Absenkung der Unterrichtsverpflichtung auf 25,5 Stunden (parallel zu den Schulen des gemeinsamen Lernens)
  • Festlegung der Klassengrößen auf 24 Kinder pro Klasse, wobei Kinder mit sonder-pädagogischem Förderbedarf doppelt gezählt werden
  • Zeitgemäße Ausstattung mit digitalen Endgeräten
  • Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen.

Zu II. Schulen im Quartier brauchen Unterstützung schulgenau

Der VBE NRW unterstützt die Forderung, dass sich Grundschulen zu Quartiersschulen entwickeln können, in denen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien an-gesiedelt werden.
Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass diese Forderung mit der aktuellen Aus-stattung der Schulen in der Regel nicht möglich ist.
Der Satz „Die konkrete Ausgestaltung sollen Schulen und Schulträger im Rahmen der Regionalen Bildungslandschaften gestalten.“ lässt Fragen offen und wird in vielen Kommunen allein durch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen zu Problemen führen.
Die Umwandlung von Grundschulen zu Quartiersschulen im Sinn des Antrags macht folgende Überlegungen notwendig:

  • Die Schulleitung benötigt eine entsprechende Erhöhung ihrer Leitungszeit, um die zusätzlichen Aufgaben bearbeiten zu können.
  • Ebenso kann eine Quartiersschule nur mit dem entsprechenden Einsatz des Kollegiums erfolgreich sein. Auch dieses benötigt für den erweiterten Aufgabenbereich zusätzliche zeitliche Ressourcen.
  • In den meisten Schulgebäuden sind sämtliche vorhandenen Räumlichkeiten belegt. Demzufolge sind bauliche Maßnahmen notwendig, um eine Quartiersschule zu ermöglichen.
  • Ebenso werden zusätzliche sächliche Ressourcen gebraucht.

Die Umwandlung zu Quartiersschulen kommt demnach in absehbarer Zeit nur für einzelne Schulstandorte in Frage.

Viele Grundschulen in NRW befinden sich aktuell in einer sehr herausfordernden Situation. Ausgebildete Lehrkräfte fehlen an immer mehr Orten. Eine Lehrkraft ist alleine für eine Klasse mit allen ihren Herausforderungen verantwortlich.
Demnach können die verstärkte Zuweisung von Personal und die Absenkung des Stundendeputats für Grundschulen in herausfordernden Situationen ggf. nur gelingen, wenn es klar definierte Standards gibt, die von den Lehrkräften als gerecht empfunden werden. Wenn dies nicht gelingt, wird es zu großem Unmut in den Schulen kommen.

Auch weist der VBE NRW noch einmal darauf hin, dass besonders die feste Zuweisung von Lehrkräften schwierig ist. Schwierig ist sie deshalb, weil die Erfahrung zeigt, dass Lehrkräfte so lange mit befristeten Verträgen arbeiten, bis sie die Möglichkeit haben, an eine sog. Wunschschule zu kommen. Die Stellenzuweisung mag ein probates Mittel in Zeiten des Lehrkräfteüberschusses sein, in Zeiten des Personalmangels kann sie keine Wirkung erzielen.

Auf Dauer kann die Lösung für eine bessere Besetzung der Grundschulen nur darin liegen, noch mehr Studienplätze für das Grundschullehramt zu schaffen. Dies hat die Landesregierung erkannt. Die Ausweitung der Studienkapazitäten wird ausdrücklich vom VBE NRW begrüßt.

Ebenso ist es aus Sicht des VBE NRW unumgänglich, Lehrkräfte mit dem Lehramt für die gymnasiale Oberstufe so zu qualifizieren, dass sie die Aufgaben in den Grundschulen bewältigen können. Um diese Lehrkräfte in den Grundschulen auf Dauer zu halten, ist eine gleiche Besoldung aller Lehrkräfte nach A13/EG13 unabdingbar.

Grundsätzlich wird das Arbeiten in der Grundschule in die Zukunft gerichtet nur dann attraktiv werden, wenn die Grundschulen gut ausgestattet werden, sowohl mit weiterem pädagogischem Personal und zusätzlichen sächlichen und räumlichen Ressourcen.

Hierzu gehört natürlich auch mehr Personal in den Schulsekretariaten und für die Hausmeisterdienste, wie im vorliegenden Antrag gefordert.

Ebenso begrüßt der VBE NRW die Forderung nach Entlastungsstunden für notwendige Vernetzungen und die notwendige Schul- und Unterrichtsentwicklung, für Team- und Koordinationsaufgaben. Diese Forderung unterstützt der VBE NRW für alle Grundschulen in NRW.

Der VBE NRW begrüßt ebenfalls die Forderung nach Beförderungsämtern in den Grundschulen.
Für den Seiteneinstieg fordert der VBE NRW weiterhin eine Vorqualifizierung, bevor der betreffende Personenkreis in die Schulen kommt.

Zu III. Der ganze Tag mit Qualität

Der offene Ganztag bestimmt aktuell das Schulleben an den meisten Grundschulen in NRW. Der VBE NRW fordert, dass Grundschulen freiwillig entscheiden können, in einen gebundenen Ganztag zu gehen.

Die Forderung nach festgelegten Qualitätsstandards ist selbstverständlich.
Damit Kinder im offenen Ganztag nicht hauptsächlich betreut werden, werden Beschäftigte mit pädagogischen Qualifikationen gebraucht. Dieser Personenkreis ist nur mit attraktiven Arbeitsbedingungen im Ganztag und wertschätzenden Verträgen für die zu leistende Arbeit zu gewinnen.
Der Ganztag benötigt aber ebenso ausreichend Räumlichkeiten und eine gute sächliche Ausstattung, damit er gelingen kann.

Der VBE NRW begrüßt die Forderung, dass Schulbegleitungen den Kindern über den gesamten Tag zur Verfügung stehen müssen.

Über die Jahre haben viele Grundschulen Erfahrungen mit Kooperationen mit außerschulischen Partnern aus den Bereichen Sport, Kunst und Musik gesammelt. Dies gestaltet sich vor Ort oft sehr schwierig, da in diesen Bereichen häufig Menschen ehrenamtlich tätig sind. Das bedeutet, dass sie Angebote während der Unterrichtszeit nur in Ausnahmefällen leisten können.

Weiterhin kann es aus Sicht des VBE NRW nicht hingenommen werden, dass die Qualität eines Ganztags vor Ort von der Finanzkraft der Kommune abhängig ist. Hier ist das Land gefordert, besonders im Hinblick auf eine anzustrebende Bildungsgerechtigkeit.

Zu IV. Perspektiven für eine Grundschule der Zukunft

Der VBE NRW begrüßt grundsätzlich eine Diskussion darüber, wie die Schulen – nicht nur die Grundschulen – der Zukunft aussehen müssen.

Gesellschaftsübergreifend ist eine intensive Auseinandersetzung darüber notwendig, welche Rolle den Schulen in der immer mehr digitalisierten Welt zukommen wird.
In diesem Zusammenhang muss aus Sicht des VBE NRW sowohl der Bildungsbegriff und damit einhergehend ebenso der Leistungsbegriff neu definiert werden.
Es stellen sich u.a. folgende Fragen:

  • Welche Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten benötigen Kinder und Jugendliche für eine partizipative Teilhabe an unserer Gesellschaft unter demokratischen Gesichtspunkten?
  • Welche Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten benötigen Kinder und Jugendliche für eine sich wandelnde Berufswelt?
  • Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung auf das System Schule und die in ihm verankerten Personen?
  • Wie sind eine Stärkung und Stützung von Kindern, Jugendlichen, Lehrkräften und allen in Schule Tätigen möglich, damit sie den Anforderungen und Auswirkungen einer fortschreitenden Digitalisierung menschlich standhalten und inhaltlich gerecht werden können?

Die Beantwortung aller dieser Fragen muss die reale Situation in den Schulen berücksichtigen. Hierzu gehört die große Vielfalt der Kinder in unserem Bildungssystem.

Der VBE NRW macht deutlich, dass eine Antwort bereits heute feststeht:
Die Schulen in NRW benötigen wesentlich mehr finanzielle Ressourcen, die es ermöglichen, für alle Kinder und Jugendlichen eine bestmögliche Bildung auf der Grundlage von individueller Förderung und gemeinsamen Lernen in der Gruppe zu gewährleisten.

Der VBE NRW hat mehrfach auf die Bedeutung gelingender Übergänge und die dafür nötigen personellen und sächlichen Ressourcen hingewiesen.

Die Umsetzung der Mehrsprachigkeitsdidaktik und des sprachsensiblen Unterrichts steht in vielen Schulen noch am Anfang und sollte weiter systematisch ausgebaut werden. Eine didaktische Verbindung des herkunftssprachlichen Unterrichts mit dem Regelunterricht ist zu begrüßen.

Zu V. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

Der VBE NRW gibt zu Einzelpunkten noch einmal in Kurzform folgende Stellungnahmen ab:

  1. In die Zukunft gesehen, ist es sinnvoll, wenn sich Grundschulen, die in ihren Stadtteilen fest verankert sind, zu sog. Quartiersschulen mit der entsprechenden Vernetzung weiterentwickeln können.
  2. Schulen in herausfordernden Situationen benötigen besondere Unterstützungsmaßnahmen. In der momentanen Situation des akuten Lehrkräftemangels ist die Politik gefordert, dafür zu sorgen, dass alle Grundschulen gut ausgestattet sind und dass Schulen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
  3. Leitungszeit und Anrechnungsstunden (Entlastungsstunden) sind in den Grundschulen eindeutig ausbaufähig.
  4. Für den VBE NRW steht fest, dass die Arbeit aller Lehrkräfte an allen Schulformen nicht gleichartig aber gleichwertig ist. Dies kann nur bedeuten, dass für die Lehrkräfte aller Schulformen das Einstiegsgehalt bei A13/EG13 liegen muss.
  5. Es ist nicht zu verstehen, dass es in Grundschulen keine Beförderungsämter gibt.
  6. Grundschulen sollten die Möglichkeit bekommen, freiwillig in den gebundenen Ganztag zu gehen.
  7. Die Qualität des offenen Ganztags darf nicht von der Finanzkraft der zuständigen Kommune abhängen.
  8. Zur Qualität des offenen Ganztags gehört eine systematisch aufgebaute Fortbildung für die im Ganztag Tätigen.
  9. Die Arbeit mit dem Medienpass NRW wird aktuell in den Grundschulen in NRW implementiert. In diesem sind die verschiedenen Felder des digitalen Lernens in der Grundschule grundgelegt, u.a. auch der Bereich „Problemlösen und Modellieren“. Die Arbeit in diesem Bereich vermittelt Kompetenzen z.B. zum Erkennen von Algorithmen, zum Modellieren und Programmieren und zur Bedienung von Algorithmen.
  10. Besonders fachlich fundierte Fortbildungen zum digitalen Lernen sind gefragt.
  11. Ein systematischer Ausbau einer durchgängigen Mehrsprachigkeitsdidaktik und eines sprachsensiblen Unterrichts in der Aus- und Fortbildung wird begrüßt.
  12. Das Fach „Ethik“ soll laut MSB in den Grundschulen eingeführt werden. Diese Entwicklung ist abzuwarten.


07.01.2020
Stefan Behlau
Vorsitzender

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